Unterrichtsbedingungen (neu ab 01.03.2022)

Durch eine Änderung in der Gesetzeslage dürfen Neu-Verträge ab dem 01.03.2022 nur noch unbefristet mit einer monatlichen Kündigungsfrist (das bedeutet fast keine Absicherung für die Lehrkräfte) oder aber befristet für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden. Alle Alt-Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden sind davon unbenommen und profitieren noch von einer besseren Flexibilität.

  • Beginn des Instrumental-Unterrichts ist jederzeit zum Monatsbeginn möglich (freie Kapazitäten vorausgesetzt) – zunächst wird ein „Kennenlern-Vertrag“ für die Dauer von 3 Monaten abgeschlossen (das gilt nicht für das Kursangebot KlangSingGarten, die musikalische Frühförderung und das Instrumentenkarussell). Wenn der Instrumental-Unterricht nach dem Kennenlern-Angebot fortgesetzt werden soll, kann man zwischen vier Vertragsmodellen wählen.
  • Option A – unbefristete Laufzeit mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit
    Option B – Halbjahresvertrag
    Option C – Jahresvertrag
    Option D – Zwei-Jahresvertrag
    Die Unterrichtsgebühren richten sich nach der Laufzeit des Vertrages – am meisten kann man mit der Option D sparen.
  • Der Vertrag für das Kursangebot KlangSingGarten gilt jeweils 15 x 45 Minuten, für die musikalische Frühförderung gilt er 12 bzw. 24 Monate, und für das Instrumentenkarussell 13 Monate.
  • Keine Aufnahme-/Einschreibegebühr – keine Zuschläge für Auswärtige – keine Vereinsmitgliedschaft und keine Erwachsenenzuschläge.
  • Keine Aufnahmebeschränkung auf bestimmte Gemeinden.
  • Familienrabatt bzw. Rabatt bei Mehrfachbelegung.
  • Lernen Sie uns unverbindlich kennen! Wir stehen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung – vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem jeweiligen Fachlehrer/in und nutzen Sie unser Kennenlern-Angebot

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